Am 22. Dezember erhielten wir gerade noch rechtzeitig alle Genehmigungen und die neuen Bankkonten für drei weitere gemeinnützige Stiftungen unserer Mandanten aus Hessen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern. Im November gab es noch einige Irritationen der Aufsichten und Finanzämter, da die Auswirkungen der Stiftungsrechtsreform 2023 dort zu Verzögerungen führten. Am Ende hat aber auch für die betroffenen 3 Mandanten alles geklappt und die Stiftungsreform sorgt zukünftig für Klarstellung zur Umschichtungsrücklage. Das gibt Stiftungsvorständen deutlich mehr Flexibilität und eröffnet Möglichkeiten einer professionelleren Vermögensverwaltung des Stiftungsvermögens.Wir unterstützen unsere betreuten Stiftungsvorstände gerne, wenn es darum geht wie das Stiftungsvermögen ohne eigene Haftungsrisiken erfolgsorientierter und mit stiftungsindividuellen Zielen investiert werden kann.
Rostocker Str. 3 18209, Bad Doberan Deutschland