Ideen
im Team

Hier erfahren Sie, wie Sie bei uns

Stifter & Stifterin

werden können ...

Stiftung Mensch Kultur Umwelt

Dietmar Vogel

Vorstands Mitglied

Sich für wichtige Ideen zu vereinen, ist der richtige Weg.

Unser Vorstand Dietmar Vogel kümmert sich im Rahmen des Bausteines „Stiftungsberatung“ mit einem bundesweiten Spezialisten Team und erstellt ein ganzheitliches Konzept zu Ihrer Idee einer Stiftung oder Zustiftung.

 

Selbstverständlich können wir dann Ihre Wünsche, bis hin zur Vermögensoptimierung oder auch einen generationenübergreifenden Vermögensschutz vollumfänglich einbeziehen. Egal, ob Sie dann eine eigene gemeinnützige Stiftung gründen möchten oder die Stiftung beauftragen: Das was wir besprechen, berücksichtigt Ihre familiäre Situation, Ihre Wünsche und Ziele, die persönliche Steuerthematik, das Erbrecht oder auch Wohnrechte und Nießbrauchrechte für Ihre Immobilien. Sprechen Sie uns gerne auf einen Termin an, wir kümmern uns persönlich um Sie.

beauftragen: Das was wir besprechen, berücksichtigt Ihre familiäre Situation, Ihre Wünsche und Ziele, die persönliche Steuerthematik, das Erbrecht oder auch Wohnrechte und Nießbrauchrechte für Ihre Immobilien.

Sprechen Sie uns gerne auf einen Termin an, wir kümmern uns persönlich um Sie.

Vorteile der Stiftung, Mensch, Kultur und Umwelt

Unsere Stiftung bietet den Vorteil, dass wir mit unseren Mandanten und Zustiftern eine partnerschaftliche persönliche Beziehung aufbauen und dadurch flexibel auf die individuellen Bedürfnisse unserer Geber eingehen können. Große Stiftungen lähmen sich oftmals durch Bürokratie, sind im Stiftungszweck eingeschränkt und haben bekanntlich auch hohe Verwaltungskosten, die wir bei uns schon dadurch erheblich eingrenzen, da alle Mitglieder des Vorstandes ausschließlich ehrenamtlich tätig sind. Damit ist sichergestellt, dass den von uns unterstützten Projekten größere Beträge zugutekommen. Die Vorstände generieren ihr Einkommen satzungsgemäß außerhalb der Stiftung, aus ihren eigenen operativen Unternehmungen und sind u.a. für Mandanten in den Bereichen Rechtsform- und Steueroptimierung tätig oder unterstützen deren Aufbau von Holding-Strukturen, eigenen Stiftungen oder dem Modell der Zustiftung.

WIN-WIN vom Mandanten zum Zustifter

Aus einem normalen Mandantenauftrag entstanden z.B. für die Stiftung grundbuchbesicherte Beteiligungsmöglichkeiten an einer genossenschaftlichen Immobiliengesellschaft. Die Stiftung profitiert jetzt von attraktiven Dividenden aus den Mieteinnahmen und zusätzlich von Mehrerlösen, wenn die Immobilien verkauft werden.

In einem zweiten Beispiel geht es um die Unterstützung zum Aufbau innovativer Speicher & Kraftwerkkombinationen für regenerative Energien. Die ersten Anlagen sind zwischenzeitlich mit 10jährigen Garantien und Grundbuchbesicherung am Netz. Die Stiftung nutzt grundbuchbesicherte Beteiligungsmöglichkeiten, profitiert von attraktiven Zinsen und schnellen Tilgungen, um dann wieder in neue attraktive Möglichkeiten zu investieren, den Grundstock zu erhöhen und gleichzeitig aus den Erträgen die satzungsmäßigen Stiftungszwecke zu erfüllen.

Zustiftung von Immobilien und andere Vermögenswerten

Oft werden wir gefragt, ob man neben Bargeld auch Immobilien, Aktien oder andere Vermögenswerte zustiften kann. Ja, so etwas ist möglich und gerne nehmen wir auch Immobilien und sonstige Vermögenswerte durch Schenkungen in unser Stiftungskapital auf. Ihr Erbe oder Vermächtnis wird dann übrigens ungeschmälert ankommen, da die Stiftung als gemeinnützig und mildtätig anerkannt ist und somit von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit ist. Selbstverständlich können Sie zu Lebzeiten ein Wohn- und Nießbrauchrecht erhalten und wir legen gemeinsam mit Ihnen fest, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang wir uns um alle Belange rund um die Vermietung und Instandhaltung kümmern. Der mit einer Immobilie verbundene Aufwand kann erfahrungsgemäß auch groß und belastend sein und mit einer realistischen und ihren Wünschen entsprechenden Planung stellen wir rechtzeitig sicher, dass der Wert des Objektes erhalten bleibt.

Wenn Sie also keine direkte Erben haben oder die Möglichkeit der Enterbung für gesetzliche Erben nutzen möchten, besteht mit der Stiftungsidee also durchaus die Möglichkeit, die gemeinnützige Stiftung Mensch, Kultur & Umwelt mit einer Schenkung einzusetzen und die Erträge aus der Zustiftung in die Ihren Wünschen entsprechenden Zwecke, wie z.B. Hungerhilfe, Kinderschutz, Kultur, Denkmalförderung, Umwelt, etc. zu steuern.

Für uns ist wichtig, dass das alles partnerschaftlich durchgeführt wird und dass die Immobilie über einen angemessenen Standard und Lage verfügt, damit die Mieterträge dauerhaft auf den durch Sie bestimmten Stiftungszweck wirken.

Zustiftung per Testament

Auch so etwas ist möglich, dass Sie in Ihrem Testament festlegen, welchen Anteil Ihres Nachlasses – sei es in Form von Bargeld, Wertpapieren oder Immobilien – Sie der Stiftung vermachen möchten, um das Stiftungskapital zu erhöhen und die von Ihnen festgelegten Förderprojekte kontinuierlich zu unterstützen.

 

Selbstverständlich begleiten wir Sie gerne bei allen notwendigen Schritten und stehen Ihnen für weitere Fragen zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Erst wenn Sie ein wirklich gutes Gefühl haben und wirklich alles verstanden wurde, kommen die notariellen Regelungen, wie Sie mit Ihrem Vermächtnis und Erbe und gemeinsam mit uns ihre ausgewählten Förderprojekte – quasi unsterblich – unterstützen.

Jeder Beitrag, den wir erhalten, trägt dazu bei, dass wir unsere Ziele im Bereich Mensch, Kultur und Umwelt erfolgreich umsetzen können.

Profitieren Sie von einem erfahrenen Unternehmer & Top- Experten im Bereich Rechtsformen, Steuer- und Erbschaftsoptimierung, Vermögensberatung und dem Know-How aus dem Aufbau eigener und betreuter Stiftungs- u. Holdingstrukturen.

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